Die Saison ist vorbei und immer noch steht mit der Grundsteuerwerterklärung ein großes Problem an. Sie stellt Landwirte mit vielen Eigentumsflächen vor kaum lösbare Herausforderungen. Nicht nur der Zeitdruck trotz Fristverlängerung ist ein Problem, sondern vor allem der enorme manuelle Aufwand, der mit dem vorhandenen Personal kaum schaffbar ist.
Sie haben inzwischen sicher festgestellt, dass in den Dokumenten der Grundsteuerserver der Länder mitunter Nutzungsarten oder EMZ angegeben werden, die Sie so nicht akzeptieren wollen.
Wenn Sie jetzt die aus Ihrer Sicht korrekten Daten erklären, erwarten Sie natürlich, dass diese dann auch vom Finanzamt akzeptiert werden. Doch was passiert, wenn das so nicht der Fall ist?
Sie werden vermutlich in Widerspruch zum Hauptfeststellungsbescheid 2023 gehen. Aber egal, ob Sie in den Widerspruch allein oder mit anwaltlicher Hilfe oder über Ihren Steuerberater oder ähnliche Organisationen wie z.B. den Genossenschaftsverband gehen: Vermutlich bleibt die Beweislast bei Ihnen.
Fordern Sie gleich Ihre persönliche Präsentation an!
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